Stand vom 22.02.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der App Innovators Agenturgruppe, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt.

Zur “App Innovators Agenturgruppe” zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich die App Innovators Solutions GmbH sowie die App Innovators International Ventures OÜ, beide jeweils mit der aktuellen Adresse und den Handelsregisterangaben oder Identifizierungskennungen gemäß Impressum auf der Webseite https://app-innovators.de/.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher oder elektronischer Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher oder elektronischer Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der elektronischen Form oder der Schriftform.

1.3. (entfällt)

1.4. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Software-, Web-, Appentwicklung und Onlinemarketing. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den zugehörigen Projektverträgen, deren Anlagen und den Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der elektronischen oder der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrecht

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die einfachen Nutzungsrechte an allen von der Agentur in Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der einfachen Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer elektronischen oder schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten elektronischen oder schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. Die Agentur darf die von ihr entwickelte Software oder Designs angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden. Außerdem ist es der Agentur vorbehalten, den Kunden inklusive der Information welche Funktionalitäten durch die programmierte Anwendung oder die erstellten Designs erfüllt wurden, in jeglicher Form als Referenz öffentlich und nichtöffentlich zu präsentieren, außer anderes wird durch beide Parteien schriftlich oder elektronisch vereinbart.

3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter nicht zum Zwecke einer Replikation verändert werden oder an Dritte verkauft werden, außer es wird elektronischen oder schriftlich von beiden Parteien entsprechend vereinbart. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu, sofern nichts anderes elektronisch oder schriftlich vereinbart wird.