<aside> ✏️ Diese Bedingungen wurden so klar und einfach wie möglich formuliert. Schließlich wollen wir, dass du Zeit sparst, dich auf das konzentrierst, was für dich wichtig ist und dich glücklich macht. Natürlich stehen wir dir für alle Fragen unter [email protected] zur Verfügung.

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Artikel 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Teilnehmer an dem Empfehlungsprogramm müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Belgien oder Deutschland haben.
  2. Die Teilnehmer müssen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen und bei der Anmeldung für das Empfehlungsprogramm korrekte Angaben zur Person und zur Zahlung machen.
  3. Die Teilnehmer dürfen so viele Personen einladen wie sie wollen, aber sie dürfen nur legitime Kommunikationsmittel (z. B. persönliche E-Mails, soziale Medien) dafür verwenden.
  4. Teilnehmer dürfen sich nicht selbst empfehlen oder mehrere Konten anlegen, um Empfehlungsprämien zu erhalten.
  5. Eine Prämie für die Empfehlung wird dem Werber nur dann gewährt, wenn die geworbene Person mindestens eine qualifizierte Aktion durchgeführt hat (siehe Artikel 3.).
  6. Empfehlungsprämien sind nicht übertragbar.
  7. Das Empfehlungsprogramm kann nach dem Ermessen von Accountable jederzeit geändert oder beendet werden.
  8. Durch die Teilnahme an dem Empfehlungsprogramm erklären sich die Teilnehmer mit diesen Bedingungen und den Entscheidungen von Accountable bezüglich des Empfehlungsprogramms einverstanden.
  9. Accountable behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der gegen diese Bedingungen verstößt.
  10. Diese Bedingungen unterliegen dem belgischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dem Empfehlungsprogramm ergeben, werden vor den Gerichten in Brüssel ausgetragen.

Artikel 2. Empfehlungsprämien

  1. Wir bieten 10 € pro Konto, das auf der Grundlage des Empfehlungslinks erstellt wird, der eine der qualifizierenden Aktionen durchführt (siehe Art. 3.).
  2. Wir bieten zusätzliche 100 € für jedes solche Konto, das einen bezahlten Plan abonniert hat.
  3. Nur Konten, die über einen gültigen, eindeutigen Empfehlungslink erstellt wurden, können für eine Prämie in Betracht kommen.

Artikel 3. Qualifizierungsmaßnahmen

In Artikel 1.5. heißt es: „Prämien für Empfehlungen werden nur dann an den Werber ausgezahlt, wenn die geworbene Person eine qualifizierte Aktion durchgeführt hat“.

Mit anderen Worten: Eine einfache Kontoeröffnung reicht nicht aus, um das Recht auf eine Prämie zu begründen.