Der Prüfungsausschuss ist zuständig für alle prüfungsrelevanten Angelegenheiten. Du kannst den Prüfungsausschuss kontaktieren, wenn Du mit einer Note nicht einverstanden bist oder wenn Dir droht, ein Modul nicht zu bestehen. Des Weiteren ist der Prüfungsausschuss dafür zuständig, Anregungen zur Reform des Studiengangs zu geben, über die Eignung der vorgeschlagenen Themen für Bachelor- und Masterarbeiten zu entscheiden sowie Prüferinnen und Beisitzerinnen für alle Prüfungen zu bestellen. Der Ausschuss besteht aus fünf stimmberechtigten Personen: drei Professorinnen, einer Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und einer Vertretung der Studierenden. Die studentische Vertretung wird für ein Jahr bestimmt, die anderen Mitglieder für zwei Jahre. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich.

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