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GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG • Yurii Sheliazhenko, Kriegsdienstverweigerer und Menschenrechtsverteidiger, unter unmittelbarer Bedrohung*


23.01.2026 • Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre ernste Besorgnis über die fortgesetzte Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko, eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen. Gegen ihn besteht derzeit eine alarmierende Gefahr der Festnahme und der zwangsweisen Einberufung im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen militärischen Registrierung, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Festnahmen und erzwungene Vorführungen zu Einberufungsstellen durchgesetzt wird.


  1. Januar 2026

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**auf Englischen — auf Russischen**

Übersetzungen in andere Sprachen befinden sich in Vorbereitung

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Die unterzeichnenden Organisationen äußern ihre ernste Besorgnis über die fortgesetzte Verfolgung des ukrainischen Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko, eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen. Gegen ihn besteht derzeit eine alarmierende Gefahr der Festnahme und der zwangsweisen Einberufung im Rahmen des ukrainischen Systems der allgemeinen militärischen Registrierung, das durch Zwangsmaßnahmen wie willkürliche Festnahmen und erzwungene Vorführungen zu Einberufungsstellen durchgesetzt wird. Solche Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer faktisch dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und stellen einen direkten Verstoß gegen Artikel 18 Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) dar, der jede Form von Zwang verbietet, welche die Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion beeinträchtigt.

Als Antwort auf seine Einsprüche gegen die kürzlich zu Weihnachten erhaltene Einberufung erhielt Yurii Sheliazhenko Schreiben von mehreren Behörden(1), in denen übereinstimmend schriftlich erklärt wurde, dass es in der Ukraine in Kriegszeiten keine Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gebe. Das Sekretariat des Parlamentsbeauftragten für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, antwortete auf eine entsprechende Beschwerde: »Die Mobilisierung durch den Staat Ukraine ist die einzig notwendige und dringliche Maßnahme zur Abwehr der Aggression eines anderen Staates, wobei die Möglichkeit eines Ersatzdienstes ausgeschlossen ist (da die Mobilisierung selbst nicht lediglich auf die Ableistung des Militärdienstes abzielt, sondern auf den Schutz des Vaterlandes vor einer militärischen Invasion durch einen anderen Staat). Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung eine Haftung für Personen vor, die gegen die Vorschriften über die Wehrpflicht und den Militärdienst verstoßen.«

Dies verstößt gegen internationale Standards und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte von Personen dar, die den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigern. Tatsächlich lassen sich gute Praxisbeispiele für Regelungen zum Ersatzdienst während bewaffneter Konflikte in der Geschichte anderer Staaten finden(2).

Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht**, das in Artikel 18 der IPbpRs zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit**(3) sowie in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.

Nach internationalem Menschenrechtsrecht und internationalen Standards gilt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten, wie vom Menschenrechtsausschuss anerkannt(4). Artikel 4 Absatz 2 des IPbpRs lässt selbst im Falle eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht, keine Abweichung von den Verpflichtungen eines Vertragsstaates in Bezug auf Artikel 18 zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu(5).

Berichten des Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (Office of the High Commissioner for Human Rights, OHCHR) sowie des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden in der Ukraine bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer gefoltert und inhaftiert(6).

Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung kann auch demokratische Prinzipien untergraben, die das Überleben einer inklusiven Gesellschaft sichern sollen, anstatt einen Teil der Bürger*innen zu unterdrücken, die sich beispielsweise für Alternativen zur Kriegsführung einsetzen, um Frieden zu schaffen und das Wohlergehen ihrer Gemeinschaft zu gewährleisten.

Wir fordern die ukrainischen Behörden auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen im Land einzustellen, insbesondere von Herrn Sheliazhenko, der seit 1998 öffentlich als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen bekannt ist, und wir fordern die Regierung auf, die Kriminalisierung jener zu beenden, die das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben.