Kommunen haben die Aufgabe für ein menschliches Dasein notwendige und nützliche Leistungen und Güter bereitzustellen. Es gibt dabei Pflichtaufgaben, die Grundversorgung, und freiwillige Aufgaben. Jede Kommune hat das Recht auf Selbstverwaltung und kann daher innerhalb eines gewissen Rahmens entscheiden, welche zusätzlichen Aufgaben sie als Teil der Daseinsvorsorge bereitstellen möchte.